Der EU AI Act ist kein Verbot von Künstlicher Intelligenz, sondern eine Einordnung nach Risiko. Für die meisten Unternehmen bedeutet er vor allem: wissen, was im Haus eingesetzt wird, und die Menschen dahinter befähigen.
Die Grundlogik der Verordnung
Der Rechtsrahmen unterscheidet Anwendungen danach, welches Risiko von ihnen ausgeht. Je höher das Risiko für Menschen, desto strenger die Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und menschliche Aufsicht.
Ein erheblicher Teil der alltäglichen Nutzung in Unternehmen, etwa Textentwürfe oder Recherchen, fällt in Bereiche mit geringen Auflagen. Anders sieht es aus, sobald Systeme über Menschen mitentscheiden, etwa in Bewerbungsprozessen.
Was Unternehmen praktisch tun sollten
- Einen Überblick schaffen, welche KI-Werkzeuge tatsächlich im Einsatz sind, auch inoffiziell.
- Anwendungsfälle grob nach Risiko einordnen und die kritischen gesondert betrachten.
- Verantwortlichkeiten benennen: Wer entscheidet über Einsatz, wer prüft Ergebnisse.
- Mitarbeitende schulen, denn Kompetenz im Umgang mit KI ist ausdrücklich vorgesehen.
- Nachvollziehbar dokumentieren, wo Systeme in Entscheidungen einfließen.
Der häufigste Fehler
Viele Organisationen behandeln den EU AI Act als reines Rechtsthema und delegieren ihn vollständig an die Rechtsabteilung. Damit bleibt die entscheidende Frage unbeantwortet: Was passiert tatsächlich in den Fachbereichen.
Wirksam wird die Umsetzung erst, wenn Recht, IT und Fachbereich gemeinsam auf die reale Nutzung schauen. Genau dafür sind unsere Workshops ausgelegt.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag gibt eine praxisorientierte Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung Ihrer konkreten Anwendungsfälle ziehen Sie bitte rechtlichen Beistand hinzu.
Sie möchten das Thema für Ihr Unternehmen vertiefen? Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Situation.
Erstgespräch vereinbarenNächster Beitrag
Herausforderungen und Chancen durch generative KI in der Cybersicherheit
